Frauen Sagen Nein zur av2020

1.3 Milliarden auf dem Buckel der Frauen

"Die Rentenerhöhung von 5% bleibt Ehepaaren mit maximaler Rente vorbehalten.

Ehepaare mit tieferer Rente oder andere partnerschaftliche Formen

(Konkubinat, Patchwork, gleichgeschlechtliche Paare) gehen leer aus." 


    

Am 24. September müssen wir an der Urne zwei Fragen beantworten:
  • «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatz­finanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?» 
  • «Wollen Sie das  Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 annehmen?»

     Mit der beschlossenen Rentenreform 2020 haben National- und Ständerat die schwerwiegenden Mängel des «paquet Berset» von 2014 jedoch überhaupt nicht korrigiert. Bei einem Ja zu beiden Vorlagen wird insbesondere die weibliche Bevölkerung kräftig zur Kasse gebeten. Gleichzeitig verfügen Frauen heute noch immer über deutlich weniger Erwerbseinkommen als Männer. Die Gründe liegen in der Lohndiskriminierung, in den tiefen Lohnniveaus bei den personenbezogenen Dienstleistungen und in den wesentlich höheren Beiträgen der Frauen an die unbezahlte, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich jedoch unerlässliche Carearbeit. Aufs Jahr gerechnet geht es um weit mehr als 100 Milliarden Franken. (cf. Interview Mascha Madörin). Entsprechend gravierend ist auch der Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen: die Renten aus der 2. Säule liegen bei Frauen im Schnitt durchschnittlich 63 % unter denjenigen pensionierter Männer. 

   

      Vor diesem Hintergrund propagiert die AV2020-Vorlage nun Folgendes:

  • Mit der Erhöhung des Frauen-Rentenalters sollen jährlich 1,3 Milliarden Franken auf dem Rücken der weiblichen Bevölkerung «eingespart» werden, die bereits jetzt finanziell systematisch geschröpft wird. Das ist skandalös.
  • Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, welche als indirekte Steuer eine unsoziale Steuer ist;
  • Die Absenkung des Umwandlungssatzes der Pensionskassen von 6,8% auf 6,0%, was drastische Rentenkürzungen in der 2. Säule zur Folge hat.
  • IV-Rentner erhalten den 70-Franken-Zuschuss nicht. Damit wird erstmals eine Ungleichheit zwischen den AHV- und den IV-Renten eingeführt.
  • Die Aufwertung der AHV von Verheirateten gegenüber Alleinstehenden ist ein Rückfall in eine unsolidarische Umverteilung zugunsten der Ehe.

Die AHV-Renten werden zwar mit 70 Franken (bzw. 3% für Neurentner-Ehepaare) zum ersten Mal seit 40 Jahren leicht angehoben. Finanziert wird das durch eine Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3%.

 

Die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule reduziert die Pensionskassenrente jedoch um 12 Prozent. Bei einem Medianlohn und 21 Jahren Lebenserwartung ab Pensionierung ist das ein Minus von rund 13 000 Franken.Dieser Rentenausfall wird mit dem Zustupf bei den neuen AHV-Renten nicht im geringsten kompensiert werden. Zudem: Die AHV kann und darf nicht als Reserve-Rad für die zunehmend in Schwierigkeiten geratenen Pensionskassen dienen! Am Schluss der Rechnung - und das ist das Entscheidende - werden die Renten der Altersvorsorge trotz steigendem Pensionsalter weiter sinken.

 

 

 

Um die erwähnten Fehlentwicklungen abzuwehren und um Gerechtigkeit gegenüber den Frauen einzufordern: 2 x NEIN am 24. September!

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Frauen sagen NEIN zur AV2020

 

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